Unser kürzlich eingeführtes Angebot zur Pflegestufenberatung wir zunehmend häufiger abgefragt. Hierbei begleiten wir unsere Kunden von der Antragstellung bis zur Einstufung. Da wir nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, sowie unter Berücksichtigung der vorhanden Ressourcen des Kunden ein Pflegegutachten gemäß der jeweils bestehenden Richtlinien des Sozialgesetzbuch XI erstellen, können wir eine realistische Angabe über die voraussichtliche Pflegestufe machen. Bei Unstimmigkeiten nehmen wir Kontakt mit der jeweiligen Pflegekasse auf und begleiten unseren Kunden weiter. Somit macht sich die Investition unserer Beratung für unsere Auftraggeber stets bezahlt.