Mit Wirkung vom 01.01.2017 ändern sich die Begutachtungsrichtlinien (BRi) gem. SGB XI erheblich. Seit dem 13.07.2017 sind die BRi als PDF über die Homepage des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. als PDF Datei abrufbar. Die Pflegesachverständigen der Medisoberatung nahmen in der Zeit vom 11.07.2016 bis 13.07.2016 an einer Einführung in die neuen Richtlinien bei unserem Partner, der TÜV Rheinland Akademie in Berlin, teil. Statt Pflegestufen mit Zeitberechnung wird es künftig 5 Pflegegrade geben. Als Schwerpunkte stellten sich heraus, dass der Fremdhilfebedarf für Demenzerkrankte mehr berücksichtigt werden wird. Bei körperlichen Defiziten dürfte es wohl eher schwerer werden, einen Pflegegrad zu erreichen, der Sachleistungen erfasst, soll doch im Pflegegrad 1 nur lediglich eine kostenlose Beratung erfolgen. Die Politik wünscht, dass mehr ehrenamtliches Arrangement im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erfolgen soll. Hierzu sollen in den Stadt- und Ortsteilen Pflegeberater (Quartiermeister) eingesetzt werden, die die Infrastruktur in dem näheren Umfeld genau kennen. Das Ganze soll der Kostendämpfung dienen. Die Behandlungspflege nach § 37 Abs.2 soll weitestgehend in die Pflegeversicherung integriert werden. Die Medisoberatung empfiehlt den ambulanten Pflegediensten, sich jetzt schon auf den dann noch erforderlichen Personalbedarf vorzubereiten.