Ab 01. Juli können unsere Gutachter Pflegegutachten bei den Mandanten und Versicherten wieder in ihren Wohnungen oder in Pflegeheimen durchführen. Es sind weiterhin die Abstandsregeln zu beachten und Schutzmasken zu tragen. Neben den Mandanten oder Versicherten können an dem Gespräch eine weitere Person teilnehmen. Alle Teilnehmenden versichern, dass sie zum Zeitpunkt der Begutachtung unter keinen Covid 19 Symptomen leiden. Unsere Gutachter sind vollschutzgeimpft und testen sich regelmäßig.